06.07.2018

Kinderrechte nicht gegen Eltern und Familien ausgespielen

Stellungnahme der Deutschen Evangelischen Allianz, erarbeitet vom Arbeitskreis Politik in Verbindung mit dem Arbeitskreis Kinder in Kirche und Gesellschaft

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD sieht vor, die Kinderrechte im Grundgesetz ausdrücklich zu verankern.
Die Deutsche Evangelische Allianz erkennt dafür keine Notwendigkeit, weil Kinder, auch Ungeborene, bereits vollwertige Grundrechteträger sind.

Kindern und Familien ist bei politischen Entscheidungen Vorrang zu gewähren.

Bei einer Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz gilt es bei der Ausgestaltung mit großer Sorgfalt und Augenmaß zu handeln. Durch eine Grundgesetzänderung darf das vorrangige Erziehungsrecht der Eltern nicht ausgehöhlt werden. Das ausgewogene Verhältnis zwischen primärer elterlicher Erziehungsverantwortung und staatlichem Wächteramt als schützendem Rahmen mit Interventionsrechten als individuell begründeter Ausnahme zur Regel muss unangetastet bleiben.

Bereits 2013 stellten in einer Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestags die Mehrzahl der Sachverständigen fest, dass durch eine solche Änderung des Grundgesetztes die Position des Staates gestärkt und das Elternrecht zurückgedrängt werden könne.

Konkret: Kinder dürfen nicht in eine rechtliche Distanz zu ihren Eltern gebracht werden. In Artikel 6 des Grundgesetzes heißt es: „Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.“
Die Eltern tragen die primäre Verantwortung für das Wohl des Kindes. Es ist in einer freiheitlich orientierten Gesellschaft auch künftig grundsätzlich davon auszugehen, dass Eltern besser als der Staat wissen, was für ihr Kind gut ist.
Nicht zuletzt zeigt die Geschichte, wie wichtig das vorrangige Erziehungsrecht der Eltern ist, um staatliche Einflussnahme zu begrenzen und möglichen Missbrauch staatlicher Macht zu vermeiden.

Die erste Aufgabe des Staates muss es sein, Eltern in ihrer Erziehungskompetenz zu stärken. Dazu gehört auch, Familien mit Kindern ökonomisch so nachhaltig abzusichern und zu stärken, dass sie befähigt sind, ihren Aufgaben und Verantwortungen gerecht zu werden.

Für eine tatsächliche Verbesserung der Situation der Kinder müssen deshalb endlich die bestehenden Urteile des Bundesverfassungsgerichtes im Blick auf Berücksichtigung der Erziehungsleistung in den Sozialversicherungssystemen konsequent umgesetzt und weitere adäquate Kompensations- und Unterstützungsleistungen implementiert werden. Ebenso braucht es eine verbesserte und bedarfsorientierte Ausstattung der gesamten familienbezogenen Infrastruktur, auch der Kinder- und Jugendhilfe und im Bildungsbereich.
Die Gleichberechtigung der Kinder ist in allen Rechtsbereichen zu verwirklichen.

Erarbeitet vom Arbeitskreis Politik in Verbindung mit dem Arbeitskreis Kinder in Kirche und Gesellschaft

fileadmin/DEA_Allgemein/Stellungnahmen/Kinderrechte_ins_Grundgesetz.pdf